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BGH, 02.04.2008 - 5 StR 115/08 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Kriterien für das Vorliegen einer sexuellen Devianz des Angeklagten i.S.e. Pädophilie
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00
Sexueller Mißbrauch von Kindern; Erhebliche Beeinträchtigung der …
Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 115/08
Mit der missverständlichen Wendung, es bestünden keine Anhaltspunkte für eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit, hat das Tatgericht ersichtlich nur zum Ausdruck bringen wollen, dass der Grad einer möglicherweise vorhandenen Pädophilie keinesfalls bereits das Ausmaß einer schweren Persönlichkeitsstörung im Sinne einer schweren anderen seelischen Abartigkeit erreicht habe (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 37).